Ausbildung

Einstiegsqualifizierung

Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein bewährtes Instrument, um jungen Menschen den Übergang von der Schule in den Beruf zu erleichtern. Die Einstiegsqualifizierung bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Auszubildende zahlreiche Vorteile und Chancen.

Was ist die Einstiegsqualifizierung?

Die Einstiegsqualifizierung ist ein Angebot für Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die noch unschlüssig sind oder nicht die erforderlichen Voraussetzungen für eine direkte Ausbildung mitbringen. Während der Einstiegsqualifizierung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, erste Einblicke in die Arbeitswelt zu gewinnen und praktische Erfahrungen in einem Unternehmen zu sammeln. Das Ziel ist es, die Chancen auf eine spätere Ausbildung zu verbessern und die Berufseinstiegsfähigkeit zu stärken. Es handelt sich hierbei um ein sozialversicherungspflichtiges betriebliches Langzeitpraktikum von vier bis zu zwölf Monaten – bis zum nächstmöglichen Ausbildungsbeginn.

Vorteile für Unternehmen

Für Unternehmen bietet die Einstiegsqualifizierung eine wertvolle Gelegenheit, potenzielle Auszubildende frühzeitig kennenzulernen und zu prüfen, ob sie zum Betrieb und dem angestrebten Ausbildungsberuf passen. Durch die Einbindung in den betrieblichen Alltag können die Jugendlichen wichtige fachliche und soziale Kompetenzen entwickeln. Zudem können Unternehmen durch die Teilnahme an der Einstiegsqualifizierung langfristig ihren Fachkräftebedarf sichern und von staatlichen Förderungen profitieren.

Chancen für Jugendliche

Für Jugendliche eröffnet die Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, erste Praxiserfahrungen zu sammeln, ihre persönlichen Stärken zu entdecken und ihre beruflichen Perspektiven zu erweitern. Durch die intensive Betreuung und Unterstützung während der EQ erhalten sie wertvolle Einblicke in verschiedene Berufsfelder und können ihre Eignung für einen bestimmten Ausbildungsberuf überprüfen. Darüber hinaus verbessern sie ihre Chancen auf eine anschließende Ausbildung oder sogar eine Übernahme im Unternehmen.

Fördermöglichkeiten

Die Bundesagentur gewährt bei der Einstiegsqualifizierung einen Zuschuss zur Vergütung (§ 17 BBiG) von bis zu 262 Euro monatlich zzgl. des Gesamtsozialversicherungsbeitrages von pauschal 135 Euro (seit 1. Juli 2023).
Weitere Fördermöglichkeiten gibt es auch zu einer Teilnahme an einem Deutschsprachkurs bei jungen Menschen mit Migrationshintergrund.
EQ-Teilnehmende können des Weiteren durch die Assistierte Ausbildung (AsA flex) unterstützt werden, wenn sie wegen in ihrer Person liegender Gründe während einer Einstiegsqualifizierung einer zusätzlichen Unterstützung bedürfen.
Auch können Teilnehmende durch Übernahme der Fahrkosten gefördert werden.
Die Beantragung und umfassende Beratung erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit.

Vorgehensweise

  • Das Unternehmen stellt bei der Bundesagentur für Arbeit vor Beginn der Maßnahme den Antrag auf Förderung der Einstiegsqualifizierung (EQ) nach § 54 SGB III.
  • Das Unternehmen schließt mit dem Bewerber einen Vertrag über die Einstiegsqualifizierung (§26 BBiG).
  • Ist der Jugendliche noch nicht 18 Jahre alt, muss der Arbeitgeber vor Beginn der Beschäftigung vom Jugendlichen eine ärztliche Erstuntersuchung einfordern. Eine Kopie davon muss der Kammer bei Einreichung des Einstiegsqualifizierungsvertrages beigefügt werden, welchen auch die gesetzlichen Vertreter unterschreiben müssen.
  • Auf die Einhaltung der Berufsschulpflicht ist hinzuwirken, es sei denn, es liegt eine Befreiung durch das zuständige Schulamt vor.
  • Das Unternehmen meldet den jungen Menschen bei der Krankenkasse an und fügt dieser Anmeldung die "Bestätigung für die Sozialversicherung" bei, damit diese von der Versicherung unterschrieben wird.
  • Diese Bestätigung wird unterschrieben zurückgeschickt und muss vom Unternehmen an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet werden.
  • Das Unternehmen setzt die Jugendlichen im Betrieb ein und vermittelt die fachspezifischen Inhalte anhand der EQ-Bausteine und sozialen Kompetenzen. Die jungen Menschen verpflichten sich zu lernen.
  • Das Unternehmen stellt am Ende der Einstiegsqualifizierung ein betriebliches Zeugnis aus und bewertet die Leistungen.
  • Die IHK vergibt ein Zertifikat, welches auf Grundlage des betrieblichen Zeugnisses erstellt wird, das den Übergang in eine spätere Ausbildung oder Berufstätigkeit erleichtert.
  • Bei dem Besuch der Berufsschule und einer Teilnahme von 12 Monaten des EQ´s, können bis zu 6 Monaten auf ein Berufsausbildungsverhältnis angerechnet werden, hierzu muss das betriebliche Zeugniss und das IHK-Zertifikat entsprechend vorgelegt werden.